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AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Besuch der HOLLABRUNNER AUGUSTWIESN sowie den Erwerb von Eintrittskarten und Tischreservierungen. Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese Bedingungen an.

2. Jugendschutz

Es gilt das Niederösterreichische Jugendgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

  • Der Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist streng untersagt.

  • Spirituosen (harter Alkohol) werden erst ab 18 Jahren abgegeben.

  • Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
     

3. Tickets und Reservierungen

  • Rückgabe: Gekaufte Tickets oder bezahlte Tischreservierungen können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden (kein Fernabsatz-Rücktrittsrecht bei Termin-Events gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).

  • Verlust: Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
     

4. Hausordnung und Sicherheit

  • Den Anweisungen des Veranstalters, der Security und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.

  • Das Mitbringen von eigenen Speisen, Getränken sowie gefährlichen Gegenständen (Waffen, Glasflaschen, Feuerwerk) ist untersagt.

  • Stark alkoholisierten oder aggressiven Personen kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
     

5. Bild- und Tonaufnahmen

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass auf der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden. Diese dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (siehe Datenschutzerklärung) veröffentlicht werden.
 

6. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

  • Für Gehörschäden durch die Lautstärke der Musik übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen (oft kostenlos beim Eingang/Schenke erhältlich).
     

7. Absage oder Verschiebung

Bei Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Über eine etwaige Rückabwicklung der Ticketkosten informiert der Veranstalter zeitnah über die Website.

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